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FAQs
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Dienstleistungen und Produkten.
Photovoltaik wandelt Sonnenlicht in elektrischen Strom um. Diese Technologie nutzt Solarzellen, die in Modulen angeordnet sind. Die erzeugte Energie kann direkt genutzt oder in das Stromnetz eingespeist werden.
Eine Photovoltaikanlage hat in der Regel eine Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren. Mit regelmäßiger Wartung kann die Effizienz über die Jahre erhalten bleiben. Viele Hersteller bieten Garantien für ihre Produkte an.
Die Kosten für eine Photovoltaikanlage variieren je nach Größe und Ausstattung. Im Durchschnitt können Sie mit Preisen zwischen 5.000 und 15.000 Euro rechnen. Förderungen und Zuschüsse können die Investition erheblich reduzieren.
Was regelt § 14a EnWG?
§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) betrifft steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen und Speicherheizungen. Netzbetreiber dürfen den Strombezug dieser Geräte zeitweise steuern, um
Netzüberlastungen zu vermeiden.
Wen betrifft § 14a EnWG?
Diese Regelung gilt für Haushalte und Unternehmen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, insbesondere:Besitzer von Wallboxen für ElektrofahrzeugeNutzer von WärmepumpenBetreiber von SpeicherheizungenNetzbetreiber, die das Stromnetz stabil halten müssen
Warum gibt es diese Regelung?
Durch den zunehmenden Einsatz von Elektrofahrzeugen und Wärmepumpen steigt der Strombedarf. § 14a EnWG soll helfen, Netzengpässe zu vermeiden, indem Netzbetreiber in kritischen Momenten den Strombezug steuerbarer Geräte drosseln können.
Wie erfolgt die Steuerung durch den Netzbetreiber?
Der Netzbetreiber kann die Leistungsaufnahme bestimmter Geräte verringern, wenn das Stromnetz überlastet ist. Dies geschieht über intelligente Messsysteme oder Steuerboxen. Die Einschränkungen sollen minimal sein, sodass die wesentliche Nutzung – z. B. das Laden eines E-Autos über Nacht – nicht beeinträchtigt wird.
Gibt es eine Entschädigung für Verbraucher?
Ja, Haushalte, die ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zur Verfügung stellen, erhalten vergünstigte Netzentgelte. Die genaue Höhe der Vergünstigungen hängt vom jeweiligen Netzbetreiber ab.
Ab wann gilt § 14a EnWG?
Die neue Regelung tritt ab 2024 in Kraft und wird schrittweise umgesetzt. Netzbetreiber müssen entsprechende Tarife und Steuerungssysteme einführen.
Muss ich als Verbraucher aktiv etwas tun?
In der Regel nicht. Falls Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. eine Wallbox) besitzen, wird der Netzbetreiber Sie über mögliche Anpassungen oder Vergünstigungen informieren. Falls Sie sich für ein vergünstigtes Netzentgelt entscheiden, könnte eine Anmeldung oder Zustimmung erforderlich sein.
Gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen?
Die konkrete Umsetzung kann je nach Netzbetreiber unterschiedlich sein. In einigen Fällen gibt es Übergangsregelungen oder technische Anforderungen, die erfüllt sein müssen. Es lohnt sich, bei Ihrem Netzbetreiber nach Details zu fragen.
Förderungen für Photovoltaikanlagen sind in vielen Ländern verfügbar. Diese können in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen angeboten werden. Es ist ratsam, sich über die aktuellen Programme in Ihrer Region zu informieren.
Um mit der Installation einer Photovoltaikanlage zu beginnen, kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung. Wir helfen Ihnen bei der Planung und Umsetzung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Energiekosten senken!
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